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Datenschutzbestimmungen  

 

Personenbezogene Daten werden stets unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung von Daten erfolgt vom eventuell im Rahmen der Durchführung von Fototerminen  sowie der Vertragsabschließung. Die Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt hierbei nur zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden von uns vertraulich behandelt und weder veröffentlicht, noch unberechtigt an Dritte weitergegeben. Wir möchten Sie mit dieser Datenschutzerklärung über die Grundsätze und Verfahren informieren, mit denen wir Ihre Privatsphäre schützen und Sie über unseren Umgang mit den Daten, die Sie uns überlassen aufklären.

Was ist bei personenbezogenen Daten zu beachten?

Grundsätzlich können Sie unsere Internet Seiten ohne Offenlegung Ihrer Identität nutzen. Wenn Sie uns über das Kontaktformular kontaktieren fragen wir Sie nach Ihrem Namen und anderen persönlichen Informationen, da wir Ihnen ohne diese Angaben den gewünschten Service nicht bereitstellen können. Wir erheben dabei nur diejenigen Angaben, die wir zur Erfüllung Ihrer Anfrage notwendigerweise brauchen. Es unterliegt Ihrer freien Entscheidung, ob Sie diesen Service in Anspruch nehmen und Ihre Daten zu den genannten Zwecken eingeben.


Wie wird die Sicherheit Ihrer Daten gewährleistet?

Sofern Sie uns Ihre Kreditkarten- oder Bankverbindungsdaten übermitteln, setzen wir SSL (Secure Sockets Layer) ein. SSL verschlüsselt Ihre Daten während der Übermittlung über das Internet an uns.

Werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben?

Wir verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur innerhalb von Fotostudio Di Dio. Eine Weitergabe Ihrer Daten durch Verkauf, Vermietung oder Tausch erfolgt nicht. Sofern wir Daten für die Auftragserfüllung an externe Dienstleister weiter geben werden sind diese an die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, an andere gesetzliche Vorschriften zum Datenschutz und an diese Datenschutzerklärung gebunden. Unsere Internet Seite enthält teilweise Verknüpfungen zu anderen externen Internet Seiten (Hinweis: Externer Link). Wir sind nicht verantwortlich für die Inhalte und die Datenschutzerklärungen dieser Seiten. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor der Nutzung anderer Angebote über deren Datenschutzbestimmungen zu informieren.

Kinder / Jugendliche

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln.


Wie nehmen Sie Ihr Recht auf Widerruf und Löschung wahr?

Wenn Sie uns personenbezogene Daten überlassen haben, können Sie dies jederzeit widerrufen; wir werden Ihre Daten dann umgehend löschen.

Cookieeinstellungen

Unsere Cookie Einstellungen werden über den Anbieter Usercentrics Consent Managment verwaltet, auch hier gelten ihre Bestimmungen.


4. Zugriffsauswertung

Der Webspace-Provider erhebt Daten über jeden Zugriff auf das Angebot (so genannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören: Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Diese anonymen Daten werden getrennt von Ihren eventuell angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert und lassen so keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zu. Sie werden zu statistischen Zwecken ausgewertet, um unseren Internetauftritt und unsere Angebote optimieren zu können.


7. Facebook, Instagram & Pinterest

​ Wir verwenden auf unserer Seite Social Media Buttons, die Sie direkt zu unserem Profil leiten. Hierbei ist zu beachten, dass der Webspace-Provider übermittelt hierzu personenbezogene Daten, ohne, dass Sie angemeldet oder registriert sein müssen. Informieren sie sich dazu am besten bei Instagram, Facebook und Pinterest selbst, denn auch da gelten ihre Datenschutzbestimmungen.


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Stand: Dezember 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)




Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Photographen-Handwerks(Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436)


I. Allgemeines


1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)


II. Urheberrecht


1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.


III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt


1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom
Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt
vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen
bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.


IV. Haftung


1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich
und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen
herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.


V. Nebenpflichten


1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche
Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Auffor-derung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt,
gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.


VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar


1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer
Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten:
eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so
erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf
auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden
entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für
5. Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Rücktritte bzw. Stornierungen von verbindlichen Reservierungen bedürfen der Textform und müssen vom Auftragnehmer bestätigt werden. Eine kostenfreie Stornierung ist nach Abschluss nicht mehr möglich. Im Fall von Stornierungen bestätigter Aufträgen gelten die nachstehenden Stornierungsgebühren als vereinbart:
Phase 1 = 50%
Phase 2 = 75%
Phase 3 = 100%

Phase 1: Gilt ab dem Tag des Auftrages bis zwei Monate vor dem Tag der Veranstaltung.
Phase 2: Gilt ab dem vierten Monat bis zu vier Wochen (30 Kalendertage) vor dem Tag der Veranstaltung.
Phase 3: Gilt ab der vierten Woche bis zum Tag der Veranstaltung.
 


VII. Datenschutz


Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm
im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich
übertragen wurde.


IX. Bildbearbeitung


1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung
des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu
kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den
Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder
Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als
Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen,
wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.


X. Nutzung und Verbreitung


1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für
den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen
Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu
vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des
Fotografen verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der
Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.


XI. Schlussbestimmungen


Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind
beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der
Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.


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